*) Es besteht die Möglichkeit, eine Mietzinsverbilligung vom Bundesamt für Wohnungswesen in Anspruch zu nehmen.
Massgebend für die Gewährung der Verbilligung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Vor dem Mietantritt wird ein entsprechendes Gesuch an das Bundesamt für Wohnungswesen eingereicht.